Hier finden Sie unsere AGBs

Faire und klare Vertragsgrundlagen, sind die Basis einer guten Zusammenarbeit.

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Seccurify GmbH

Kurfürstendamm 96 | 10709 Berlin

- nachfolgend der „AUFTRAGNEHMER“-

 

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen [folgend die „AGB“] gelten für alle vom Auftragnehmer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen.


Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über ein Shop-System oder über andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, das der Anbieter dann annehmen kann.

Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst im Shop-System folgende Schritte:

  • Auswahl des Angebots in der gewünschten Spezifikation (Größe, Farbe, Anzahl)
  • Einlegen des Angebots in den Warenkorb
  • Betätigen des Buttons ‚bestellen‘
  • Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse
  • Auswahl der Bezahlmethode
  • Überprüfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Eingaben
  • Betätigen des Buttons ‚kostenpflichtig bestellen‘
  • Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist

Bestellungen können neben dem Shop-System auch über Fernkommunikationsmittel (Telefon/E-Mail) aufgegeben werden, wodurch der Bestellvorgang zum Vertragsschluss folgende Schritte umfasst:

  • Anruf bei der Bestellhotline / Übersendung der Bestell-Email
  • Bestätigungs-Email, dass Bestellung eingegangen ist.

Mit der Zusendung der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.


Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sollten keine anderweitigen Absprachen vereinbart werden.


Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters.


Vorbehalte

Der Anbieter behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Die im Angebot dargestellte Leistung ist beispielhaft und nicht die individuelle, vertragsgegenständliche Leistung. Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, diese nicht zu erbringen.


Preise, Versandkosten, Rücksendekosten

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor Versendung der Bestellung angezeigt werden. Besteht ein Widerrufsrecht (B2C) und wird von diesem Gebraucht gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.


Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorabüberweisung, Rechnung bei Lieferung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und per E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen.
Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.

Der Rechnungsbetrag wird vom Anbieter mittels Lastschriftverfahren auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Kunden von dessen angegebenem Konto eingezogen.


Lieferbedingungen

Die Ware wird umgehend nach bestätigtem Zahlungseingang versandt. Der Versand erfolgt durchschnittlich spätestens nach 1 Tagen. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Lieferung am 30 Tag nach Bestelleingang. Die Regellieferzeit beträgt 7 Tage, wenn in der Artikelbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Anbieter versendet die Bestellung entweder aus eigenem Lager, sobald die gesamte Bestellung dort vorrätig ist oder die Bestellung wird vom Hersteller verschickt, sobald die gesamte Bestellung dort vorrätig ist. Der Kunde wird über Verzögerungen umgehend informiert. Hat der Anbieter ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Anbieter das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.


Gewährleistung

Verbrauchern steht für die angebotenen Leistungen ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht nach den einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu. Sofern hiervon abgewichen wird, richtet sich die Gewährleistung nach den hierzu verfassten Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).


Vertragsgestaltung

Der Kunde hat keine Möglichkeit selbst direkt auf den gespeicherten Vertragstext zuzugreifen. Der Kunde kann Fehler in der Eingabe während des Bestellvorganges korrigieren. Hierzu kann er folgendermaßen vorgehen: Der Kunde kann falsche Eingaben während oder am Ende des Bestellvorgangs berichtigen, oder den gesamten Vorgang abbrechen kann (zurück-Button des Browsers oder eigene Schaltfläche etc.)..


Widerrufsrecht und Kundendienst

Auf die Kunden, die Unternehmer sind, sind die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht anwendbar. Daher steht diesen Kunden kein entsprechendes Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag zu. Der Anbieter räumt ein solches auch nicht ein.


Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.


Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.


Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.


Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

 

Erstellt durch Deutschen Anwaltshotline AG

AGB "helix as a service" / Stand 01/2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
„helix as a service“

der

Seccurify GmbH

Kurfürstendamm 96 | 10709 Berlin

- nachfolgend der „AUFTRAGNEHMER“-  

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen [folgend die „AGB“] gelten für alle vom Auftragnehmer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen in Bezug auf die bereitgestellte Software Plattform „helix“ [folgend „HELIX“;„PLATTFORM“ oder „SOFTWARE“].

Bei „helix“ handelt es sich um eine unternehmensorientierte webbasierte Plattform zur Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen für Carrier und Netzbetreiber mit einem individuell anpassungsfähigen Frontend, erweiterbaren Funktionen und voller Flexibilität in Nutzung und Betrieb.

Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrücklich erneute Einbeziehung dieser, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

Der Auftraggeber erklärt sich mit Annahme der Leistungen durch den Auftragnehmer mit den vorliegenden AGB einverstanden. Abweichende AGB des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.

 

§ 1.        LEISTUNGEN

PLATTFORM

Gegenstand dieser AGB ist die Bereitstellung der durch den Auftragnehmer betriebenen Plattform „helix“ als „As-A-Service-Angebot“ für den Auftraggeber, welcher diese als Dienstleistung nutzt. Die Plattform besteht aus Applikationen, Datenbanken, IT-Infrastruktur und Sicherheitssystemen, welche für die konkrete Nutzung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer eingerichtet werden.

BEREITSTELLUNG

Der Auftragnehmer richtet die Plattform und den Zugang zur Plattform für den Auftraggeber ein. Die Einrichtung erfolgt in den folgenden zwei Schritten:

  • Plattform Connect - kundenunabhängige Ersteinrichtung
    Die Plattform wird kundenunabhängig erstmalig eingerichtet und ist daraufhin nur eingeschränkt nutzbar. Eine Integration von Subsystemen des Auftraggebers ist noch nicht möglich. Bei der Einrichtung wird eine Bestandaufnahme der Systemlandschaft und Identifizierung der zu integrierenden Subsysteme und die Ermittlung der kundenspezifischen Anforderungen in Bezug auf Anwendung, Prozesse und Schnittstellen durchgeführt [folgend die „BESTANDSAUFNAHME“].
  • Individuelle Einrichtung – kundenspezifische Einrichtung
    Die individuelle Einrichtung wird durchgeführt, wenn die Anforderungen des Auftraggebers durch die Bestandsaufnahme bekannt geworden sind. Das hierfür zugrundeliegende Angebot mit den für die individuelle Einrichtung anfallenden Kosten, können erst nach der „Plattform Connect“ Ersteinrichtung erfolgen.

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass eine vollumfängliche Nutzung der Plattform erst möglich ist, wenn beide Einrichtungen abgeschlossen wurden.

PFLEGE & WARTUNG

Der Auftragnehmer übernimmt die Pflege und Wartung sowie die regelmäßige Aktualisierung der helix Plattform und der zugehörigen Komponenten [folgend „PFLEGE & WARTUNG“].

Sofern die Plattform nicht durch den Auftragnehmer bereitgestellt wird (On-Premises), findet diese per Fernwartung statt und beschränkt sich auf die Betriebssystem- und helix Plattform. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer einen Wartungszugang einzurichten.

ON-PREMISES BETRIEBSMODELL

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die helix Plattform in einer selbstbestimmten Lokation (On-Premises, in den eigenen Räumlichkeiten) und auf eigener Hardware mit folgenden Abweichungen durch den Auftragnehmer zu betreiben.

Der Auftraggeber betreibt:

  • ein separates Backupkonzept,
  • ein separates Monitoring und
  • ein separates Sicherheitskonzept.

 

§ 2.      VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

NUTZUNGS- UND BEREITSTELLUNGSGEBÜHREN

Die Kosten für die Plattform richten sich nach dem Angebot des Auftragnehmers und errechnen sich aus einem einmaligen Einrichtungsbetrag (Plattform Connect), einer monatlichen Grundgebühr (Plattform Nutzung), sowie der Anzahl der aktiven Subscriber (Plattform User packages). Ein Subscriber definiert sich durch die verwalteten aktiven Aufträge der helix Plattform.  

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, zahlt der Auftraggeber für die erstmalige Bereitstellung der Plattform eine einmalige Bereitstellungsgebühr (Plattform Connect), für die weitere erforderliche individuelle Einrichtung der Plattform ein Honorar pro Stunde, welches sich nach dem erforderlichen Umfang der individuellen Einrichtung – Anzahl der Arbeitspakete - richtet. Das entsprechende Angebot kann erst nach der Bestandsaufnahme, somit während der Ersteinrichtung, gestellt werden.

VORSCHUSSZAHLUNG EINRICHTUNG

Für die Ersteinrichtung der Plattform (Plattform Connect & Individualeinrichtung) stellt der Auftragnehmer jeweils entsprechend des vereinbarten Angebots Vorschussrechnungen. Der Auftragnehmer beginnt erst mit den entsprechenden Leistungen, wenn die Vorschussrechnungen im Vorfeld durch den Auftraggeber beglichen wurden.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen werden 30 Tage nach der Rechnungsstellung fällig. Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF) an die hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte E-Mail-Adresse versendet.

ZAHLUNGSVERZUG

Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung diese bezahlt.

Im Falle des Zahlungsverzuges, schuldet der Auftraggeber vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzliche Zinsen in Höhe von 12 % p.a. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.

AUFRECHNUNG

Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Auftragnehmer zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

§ 3.      VERTRAGSLAUFZEIT | KÜNDIGUNG

VERTRAGSBEGINN

Der gemeinsame Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer den Auftrag bestätigt.

VERTRAGSLAUFZEIT

Soweit nichts anders vereinbart wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine Kündigung und ist nichts anderes vereinbart, verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate.

AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG

Neben der Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung haben alle Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit der Zahlung seiner monatlichen Entgelte in Höhe von zwei monatlichen Entgelten in Verzug geraten oder
  • der Auftraggeber schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstoßen und trotz Abmahnung durch den Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist dem nicht Abhilfe schafft.

Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen, unabhängig davon ob ordentlich oder außerordentlich gekündigt wurde.

 

§ 4.      WEITERE VEREINBARUNGEN | NEBENPFLICHTEN

ZUGANG AUTRAGGEBER | SICHERHEIT

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer zum Zwecke des Zugangs zur Plattform erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist.

MITWIRKUNG AUFTRAGGEBER

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit bei der Einrichtung/Bereitstellung der Plattform. Insbesondere wird dieser auf Nachfrage alle notwendigen Informationen, Dokumente, Grafiken, Datensätze gleich welcher Art ohne schuldhafte Verzögerung dem Auftragnehmer bereitstellen.

INHALTE AUFTRAGGEBER | UPLOAD

Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, die er speichert oder zum Abruf auf der Plattform bereithält, ausschließlich selbst verantwortlich. Seitens des Auftragnehmers erfolgt keine Prüfung der Inhalte auf eventuelle Gesetz- oder Vertragsverstöße. Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er durch sein Verhalten eine Rechtsverletzung ermöglicht.

SUPPORT FUNKTIONSSTÖRUNG

Eine im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu beseitigende Funktionsstörung liegt vor, wenn die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung die gemäß dem Angebot vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist und sich dies mehr als nur unwesentlich auf die Eignung der Plattform zur vertragsgemäßen Nutzung auswirkt.

FUNKTIONSSTÖRUNG ANZEIGE

Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer bei Kenntnisnahme von Mängeln bzw. Funktionsstörungen unverzüglich darauf hin und wird den Auftragnehmer bei einer Mängelbeseitigung im vollen Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen, insbesondere die Arbeitsergebnisse zur Prüfung an den Auftragnehmer übersenden.

FUNKTIONSSTÖRUNG PROTOKOLL

Der Auftraggeber wird Funktionsstörungen ausreichend und in nachvollziehbarer Weise dokumentieren (ausführliche Beschreibung der Auswirkungen und des Zeitpunkts der Funktionsstörung, Anfertigung von Screenshots, Zeitprotokoll) und an den Auftragnehmer weiterleiten.

SUPPORT - PFLEGE & WARTUNG

Supportanfragen können In-App, per E-Mail, Telefon oder über die Webseite des Auftragnehmers gestellt werden.

Die Bearbeitung von Supportanfragen findet im Zeitraum montags bis freitags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Feiertage sind hiervon ausgeschlossen. Innerhalb des Zeitraumes wird auf Anfragen innerhalb von vier Stunden reagiert (Reaktionszeit).

Innerhalb von bis zu 48 Stunden kann durch den Auftragnehmer eine Einschätzung über die Länge der Funktionsstörung abgegeben werden.

Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber gemeldete Funktionsstörungen an der Plattform jeweils innerhalb angemessener Frist beseitigen. Hierbei ist der Auftragnehmer besonders auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen.

DATENSICHERUNG – ON-PREMISES

In dem Fall, dass der Auftraggeber die Plattform On-Premises nutzt, ist dieser verpflichtet, selbstständig jegliche Maßnahmen zur Datensicherung zu ergreifen.

BESCHRÄNKUNG ZUGANG PLATTFORM

Der Auftragnehmer kann im Falle von Wartungsarbeiten oder wenn es Gefahren für die Sicherheit erfordert, den Zugang zur Plattform beschränken. Im Falle von Wartungsarbeiten wird der Auftragnehmer diese so gering wie möglich halten und geplante Wartungsarbeiten im Vorfeld rechtzeitig ankündigen.

AKTUALISIERUNGEN | UPDATES

Der Auftragnehmer wird die Plattform kontinuierlich weiterentwickeln und aktualisieren. Solche Aktualisierungen können zu Veränderungen in der Funktion und/oder dem Erscheinungsbild der Plattform und ihrer Funktionalitäten führen.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktionsweise oder Darstellung wie die Plattform aussehen soll, solange diese ihre grundlegenden Funktionsweisen aufweist.

RECHTEÜBERTRAGUNG

Der Auftraggeber erhält das einfache, zeitlich beschränkte und nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Angebot. Alle weiteren Rechte verbleiben bei dem Auftragnehmer.

Der Auftraggeber ist nicht zur Vervielfältigung oder Veränderung der Software berechtigt.

Der Auftragnehmer behält sich vor, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Plattform darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 

§ 5.      SPERRUNG | GEWÄHRLEISTUNG | HAFTUNG

SPERRUNG

Der Aufragnehmer ist berechtigt, den Zugang zur Plattform auszusetzen, wenn der Auftraggeber länger als 60 Tage mit seiner Zahlung im Verzug ist. Der Auftraggeber ist ungeachtet dieser Aussetzung zur weiteren Zahlung verpflichtet. Diese durch Zahlungsverzug ausgelöste Leistungsverweigerung stellt keinen Kündigungsgrund für den Auftraggeber dar.

HAFTUNG

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf bzw. deren Verletzung solche Rechte des Auftraggebers einschränkt, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zwecke geradezu gewährt hat. In dem Fall ist der Schadensersatzanspruch jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Auftragnehmer haftet darüber hinaus nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige unmittelbare Schäden.

GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftragnehmer weist explizit darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software wie die Plattform so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann.

FREISTELLUNG

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei, welche auf rechtswidrige oder rechtsverletzende Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen im Bereich des Datenschutzes und allen weiteren genannten Verstößen. Der Auftraggeber ersetzt dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für eine Rechtsverteidigung.

DATENSCHUTZ

Über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten oder sonstigen Daten vereinbaren die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zu treffen, sofern eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das maximale Mindestmaß reduzieren.

Der Auftragnehmer wird keine Kundendaten des Auftraggebers in irgendeiner Art und Weise verarbeiten.

 

§ 6.      WEITERE BESTIMMUNGEN | ALLGEMEINES

Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB sowie des zugehörigen Angebots bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.

Sofern es zu Streitigkeiten kommt, ist der Gerichts- und Erfüllungsort - soweit diese rechtlich zulässig ist – Berlin.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein bzw. werden oder sollte eine Lücke bestehen, dann bleiben die sonstigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang wirksam und rechtlich durchsetzbar. Sollten wir es unterlassen eine Bestimmung rechtlich durchzusetzen, so stellt dies kein Rechtsverzicht da.

 

 

 


 

INHALT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  „helix as a service“

§ 1. LEISTUNGEN

PLATTFORM

BEREITSTELLUNG

PFLEGE & WARTUNG

§ 2. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

NUTZUNGS- UND BEREITSTELLUNGSGEBÜHREN

VORSCHUSSZAHLUNG EINRICHTUNG

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ZAHLUNGSVERZUG

AUFRECHNUNG

§ 3. VERTRAGSLAUFZEIT | KÜNDIGUNG

VERTRAGSBEGINN

VERTRAGSLAUFZEIT

AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG

§ 4. WEITERE VEREINBARUNGEN | NEBENPFLICHTEN

ZUGANG AUTRAGGEBER | SICHERHEIT

MITWIRKUNG AUFTRAGGEBER

INHALTE AUFTRAGGEBER | UPLOAD

SUPPORT FUNKTIONSSTÖRUNG

FUNKTIONSSTÖRUNG ANZEIGE

FUNKTIONSSTÖRUNG PROTOKOLL

SUPPORT - PFLEGE & WARTUNG

DATENSICHERUNG – ON-PREMISES

BESCHRÄNKUNG ZUGANG PLATTFORM

AKTUALISIERUNGEN | UPDATES

RECHTEÜBERTRAGUNG

§ 5. SPERRUNG | GEWÄHRLEISTUNG | HAFTUNG

SPERRUNG

HAFTUNG

GEWÄHRLEISTUNG

FREISTELLUNG

DATENSCHUTZ

§ 6. WEITERE BESTIMMUNGEN | ALLGEMEINES